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   LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 83/97   

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https://dejure.org/1997,25144
LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 83/97 (https://dejure.org/1997,25144)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03.09.1997 - 8 Sa 83/97 (https://dejure.org/1997,25144)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03. September 1997 - 8 Sa 83/97 (https://dejure.org/1997,25144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit; Geltungsbereich; BAT; Feuerwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

    Auszug aus LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 83/97
    Mit Schreiben vom 29. Juni 1994, wegen dessen Inhalts auf die Ablichtung (Bl. 24 d.A) verwiesen wird, teilte die Beklagte dem Kläger unter Hinweis auf die Auswirkungen der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 und 12/92 - mit:.

    Das Schreiben läßt vielmehr zweifelsfrei erkennen, daß die Beklagte lediglich die rechtlichen Folgerungen aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juli 1992 (6 AZR 11/92 und 12/92), dem sogenannten Posturteil, wie sie es verstand, ziehen wollte.

  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 83/97
    Die erste Entscheidung, in der die Geltung des östlichen Tarifrechts ab Rückkehr in den Osten verkündet wurde, datiert vom 06.10.1994 - 6 AZR 324/94 - und wurde im vollständigen Wortlaut erst im Frühsommer 1995 bekannt, die zweite vom 23.02.1995 - 6 AZR 667/94 - noch später.

    Allerdings hat die Beklagte die sich aus der genannten Rechtsprechung ergebenden Konsequenzen höchst zögerlich gezogen, nämlich tatsächlich erst seit Bekanntwerden des sog. Feuerwehrurteils vom 26.10.1995 - 6 AZR 125/95 -, obwohl von einem Irrtum über den Geltungsbereich der maßgebenden Tarifverträge seitens der Beklagten zumindest ab dem Zeitpunkt keine Rede mehr sein konnte, da die mit der Entscheidung vom 06.10.1994 - 6 AZR 324/94 - eröffnete Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgrund weiterer Entscheidungen als gefestigt angesehen werden mußte.

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 83/97
    Hat die Beklagte somit ab Oktober 1994 auf das Arbeitsverhältnis des Klägers irrtümlich und unberechtigt den BMT-G (West) angewandt, so konnte sie sich von dieser Handhabung einseitig lossagen, wie mit Schreiben vom 27. Juni 1996 geschehen, ohne daß es einer Änderungskündigung bedurfte (vgl. BAG AP Nr. 12 zu § 4 BAT und AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O).
  • LAG Berlin, 15.07.1997 - 12 Sa 53/97

    Anwendungsbereich des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT)-Ost; Keine zwingende

    Auszug aus LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 83/97
    Mit der Kammer 12 des hiesigen Landesarbeitsgerichts - 12 Sa 53/97 - ist die Berufungskammer der Auffassung, daß weder die Zuweisung eines neuen Beschäftigungsortes noch die - durch die Tarifautomatik bestimmte - "Entscheidung" der Beklagten für den Wechsel vom BMT-G II (West) zum BMT-G-O der Mitbestimmung des Personalrats unterlagen.
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 83/97
    Denn für die Wirksamkeit einer Willenserklärung kommt es allein darauf an, ob der Empfänger der Erklärung das Erklärungsverhalten des Erklärenden nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung auffassen durfte und ob der Erklärende dies bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können (BGH BB 1984, 1317; BAG AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 83/97
    Ein Hinweis, ein Arbeitnehmer erhalte eine bestimmte tarifliche Leistung, ist deshalb nur dann als einzelvertragliche Zusage zu qualifizieren, die ohne Rücksicht auf das Vorhandensein der tariflichen Voraussetzungen erteilt wird, wenn der entsprechende Geschäftswille unzweifelhaft aus der Erklärung hervorgeht (BAG NZA 1990, 899 und BAG Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 -).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 83/97
    Denn für die Wirksamkeit einer Willenserklärung kommt es allein darauf an, ob der Empfänger der Erklärung das Erklärungsverhalten des Erklärenden nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung auffassen durfte und ob der Erklärende dies bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können (BGH BB 1984, 1317; BAG AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 83/97
    Sein Arbeitsplatz befindet sich derzeit im räumlichen Geltungsbereich des BMT-G-O. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterfällt ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zunächst im Beitrittsgebiet begründet wurde und der sodann in das Tarifgebiet West wechselt, für die Dauer des "Westeinsatzes" den westlichen Tarifverträgen, wenn der Einsatz auf nicht absehbare Zeit erfolgt (BAG Urteil vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BB 1996, 269).
  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 667/94

    TV Ang - TV Ang-O - Geltungsbereiche

    Auszug aus LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 83/97
    Die erste Entscheidung, in der die Geltung des östlichen Tarifrechts ab Rückkehr in den Osten verkündet wurde, datiert vom 06.10.1994 - 6 AZR 324/94 - und wurde im vollständigen Wortlaut erst im Frühsommer 1995 bekannt, die zweite vom 23.02.1995 - 6 AZR 667/94 - noch später.
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

    Auszug aus LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 83/97
    Ein Hinweis, ein Arbeitnehmer erhalte eine bestimmte tarifliche Leistung, ist deshalb nur dann als einzelvertragliche Zusage zu qualifizieren, die ohne Rücksicht auf das Vorhandensein der tariflichen Voraussetzungen erteilt wird, wenn der entsprechende Geschäftswille unzweifelhaft aus der Erklärung hervorgeht (BAG NZA 1990, 899 und BAG Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 -).
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